Sander Fördertechnik - Vertragshändler der Linde Werksgruppe Flurförderfahrzeuge und Hydraulik
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ISO9001

FAQ Flurförderzeugführer

1. Warum ist ein Flurförderzeugschein nötig um Gabelstapler bedienen zu dürfen?

  • Unfallverhütungsvorschrift BGV D 27 „Flurförderzeuge" der Berufsgenossenschaften
    ist rechtliche Grundlage
  • § 7, BGV D 27 „Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen" regelt Voraussetzungen

2. Wer darf Gabelstapler bedienen?

  • Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignete und ausgebildete Personen
  • Personen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag zur Bedienung erhalten haben

3. Muß eine gesundheitliche Eignung gegeben sein?

  • § 7, BGV D 27 verlangt eine Eignung für die Tätigkeit des Flurförderzeugführers
  • gesundheitliche Prüfung durch arbeitsmedizinischen Dienst sind möglich

4. Muß ausser dem Flurförderzeugführerschein eine weitere Fahrerlaubniss nachgewiesen werden?

  • Nein, außer der Gabelstapler muss auch im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden

5. Was ist beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum zu beachten?

  • Einsatz der zuständigen Behörde (z.B. Regierungspräsidium) anzeigen und genehmigen lassen
  • Behörde legt eventuelle technische Aus- oder Nachrüstungen für das Gerät
  • Staplerfahrer muss Flurförderzeugschein, schriftliche Beauftragung und Fahrerlaubnis für den öffentlichen Verkehr vorweisen

6. Benötigen Bediener von handgeführten Flurförderzeugen einen Flurförderzeugschein?

  • Nein, vorausgesetzt wird lediglich eine Einweisung der Bediener
  • Einweisung sollte aus theoretischem und praktischem Teil bestehen und immer schriftlich dokumentiert sein

7. Gibt es beim Einsatz von weiblichen Beschäftigten zusätzliche Forderungen?

  • Bedingungen des § 7, BGV D 27 gelten für Frauen und Männer gleicher Maßen
  • Veränderungen ergeben sich nur im Rahmen einer Schwangerschaft

8. Dürfen Jugendliche im Rahmen ihrer Ausbildung Stapler fahren?

  • Jugendliche dürfen nach erfolgter Ausbildung und Prüfung unter Aufsicht Flurförderzeuge benutzen
    (Ausnahmeregel in der Durchführungsbestimmung zum § 7, BGV D 27)

9. Gelten die Fahrausweise und Hebezeugführerpässe aus DDR- Zeiten noch?

  • Akzeptanz wird oftmals verweigert daher wird empfohlen, den Schein nach neuesten Normen und Vorschriften abzulegen

10. Wer darf überhaupt Flurförderzeugführer ausbilden und was ist die Grundlage der Ausbildung?

  • berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 925 schreibt fest, wer mit welchen Voraussetzungen Flurförderzegführer ausbilden darf (Punkt 5) und regelt Inhalt,
    Themen und Ablauf der Ausbildung

FAQ Sicherheitsfachkraft


1. Warum Sicherheitsfachkräfte?

  • Dem Unternehmer obliegt die Sorge für sichere Einrichtung des Betriebes, sichere Gestaltung der Arbeitsabläufe und Vorbeugung von Arbeitsunfällen
  • Sicherheitsfachkräfte unterstützen den Unternehmer mit ihrer Fachkunde, die Zahl der Arbeitsunfälle, und damit auch Kosten zu verringern

2. Worin bestehen in diesem Zusammmenhang die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte?

  • Hauptaufgabe: das Erkennen von Gefahren in Prozessen, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Abläufen um Gefährdung von Beschäftigten weitestgehend auszuschließen
  • erkannte Gefahren in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren

3. Was kann eine Sicherheitsfachkraft an Leistungen bieten?

  • Hauptaufgabe: langfristige Schaffung sicherer Arbeitsplätze und Bedingungen
  • Beratung bei Neubauten
  • Durchführung von Ein- und Unterweisungen
  • Prüfung der sicherheitstechnischen Planung von Prozessen, Arbeitsabläufen und Verfahren
  • Erkennung von Gefährdungspotenzialen

4. Welche gesetzlichen Vorschriften legen den Einsatz von Sicherheitsfachkräften fest?

  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
  • berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

5. Für welche Betriebe sind Sicherheitsfachkräfte zu bestellen?

  • für alle Betriebe, unabhängig von der Einsatzzeit
  • Einsatzzeiten richten sich nach dem jeweiligen Gewerbezweig und der Anzahl der Beschäftigten

6. Sind Sicherheitsfachkräfte Haftungspflichtig?

  • Haftungen gegenüber dem Unternehmer
  • strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung für Fahrlässigkeit kann erfolgen

7. Welche berufliche Voraussetzung wird an Sicherheitsfachkräfte gestellt?

  • mindestens zweijährige Tätigkeit als Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister oder anerkannter Techniker in dieser Tätigkeit und erfolgreich abgeschlossener
    staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher Ausbildungslehrgang

8. Mit wem arbeitet die Sicherheitsfachkraft zusammen?

  • mit dem Unternehmer und allen anderen Vorgesetzten (Schichtführer, Meister, Vorarbeiter, Lehrausbilder usw.)
  • feste Zusammenarbeit mit allen Sicherheitsfachbeauftragten, Ersthelfern, Brandschutz-verantwortlichen und Gefahrgutbeauftragten sowie Betriebsarzt und
    Betriebsrat
  • Koordination der Zusammenarbeit im Betriebssicherheitsaktiv

9. Können Sicherheitsfachkräfte auch Prüfungen von Anlagen und Geräten ausführen?

  • sofern die Sicherheitsfachkraft ihre Sachkunde auf verschiedenen Gebieten nachweisen kann
  • entscheidend ist jedoch immer die Beauftragung durch den Unternehmer

10. Gibt es andere Alternativen zu den Sicherheitsfachkräften?

  • einige Berufsgenossenschaften bieten Ausbildung für Unternehmer an
  • Beauftragung einer hauptberuflichen Sicherheitsfachkraft ist unabdingbar um alle Forderungen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes zu erfüllen

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