FAQ Flurförderzeugführer
1. Warum ist ein Flurförderzeugschein nötig um Gabelstapler bedienen zu dürfen?
- Unfallverhütungsvorschrift BGV D 27 „Flurförderzeuge"
der Berufsgenossenschaften
ist rechtliche Grundlage - § 7, BGV D 27 „Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen" regelt Voraussetzungen
2. Wer darf Gabelstapler bedienen?
- Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind
- für diese Tätigkeit geeignete und ausgebildete Personen
- Personen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag zur Bedienung erhalten haben
3. Muß eine gesundheitliche Eignung gegeben sein?
- § 7, BGV D 27 verlangt eine Eignung für die Tätigkeit des Flurförderzeugführers
- gesundheitliche Prüfung durch arbeitsmedizinischen Dienst sind möglich
4. Muß ausser dem Flurförderzeugführerschein eine weitere Fahrerlaubniss nachgewiesen werden?
- Nein, außer der Gabelstapler muss auch im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden
5. Was ist beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum zu beachten?
- Einsatz der zuständigen Behörde (z.B. Regierungspräsidium) anzeigen und genehmigen lassen
- Behörde legt eventuelle technische Aus- oder Nachrüstungen für das Gerät
- Staplerfahrer muss Flurförderzeugschein, schriftliche Beauftragung und Fahrerlaubnis für den öffentlichen Verkehr vorweisen
6. Benötigen Bediener von handgeführten Flurförderzeugen einen Flurförderzeugschein?
- Nein, vorausgesetzt wird lediglich eine Einweisung der Bediener
- Einweisung sollte aus theoretischem und praktischem Teil bestehen und immer schriftlich dokumentiert sein
7. Gibt es beim Einsatz von weiblichen Beschäftigten zusätzliche Forderungen?
- Bedingungen des § 7, BGV D 27 gelten für Frauen und Männer gleicher Maßen
- Veränderungen ergeben sich nur im Rahmen einer Schwangerschaft
8. Dürfen Jugendliche im Rahmen ihrer Ausbildung Stapler fahren?
- Jugendliche dürfen nach erfolgter Ausbildung und
Prüfung unter Aufsicht Flurförderzeuge benutzen
(Ausnahmeregel in der Durchführungsbestimmung zum § 7, BGV D 27)
9. Gelten die Fahrausweise und Hebezeugführerpässe aus DDR- Zeiten noch?
- Akzeptanz wird oftmals verweigert daher wird empfohlen, den Schein nach neuesten Normen und Vorschriften abzulegen
10. Wer darf überhaupt Flurförderzeugführer ausbilden und was ist die Grundlage der Ausbildung?
- berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 925 schreibt fest,
wer mit welchen Voraussetzungen Flurförderzegführer
ausbilden darf (Punkt 5) und regelt Inhalt,
Themen und Ablauf der Ausbildung
FAQ Sicherheitsfachkraft
1. Warum Sicherheitsfachkräfte?
- Dem Unternehmer obliegt die Sorge für sichere Einrichtung des Betriebes, sichere Gestaltung der Arbeitsabläufe und Vorbeugung von Arbeitsunfällen
- Sicherheitsfachkräfte unterstützen den Unternehmer mit ihrer Fachkunde, die Zahl der Arbeitsunfälle, und damit auch Kosten zu verringern
2. Worin bestehen in diesem Zusammmenhang die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte?
- Hauptaufgabe: das Erkennen von Gefahren in Prozessen, Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Abläufen um Gefährdung von Beschäftigten weitestgehend auszuschließen
- erkannte Gefahren in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
3. Was kann eine Sicherheitsfachkraft an Leistungen bieten?
- Hauptaufgabe: langfristige Schaffung sicherer Arbeitsplätze und Bedingungen
- Beratung bei Neubauten
- Durchführung von Ein- und Unterweisungen
- Prüfung der sicherheitstechnischen Planung von Prozessen, Arbeitsabläufen und Verfahren
- Erkennung von Gefährdungspotenzialen
4. Welche gesetzlichen Vorschriften legen den Einsatz von Sicherheitsfachkräften fest?
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
5. Für welche Betriebe sind Sicherheitsfachkräfte zu bestellen?
- für alle Betriebe, unabhängig von der Einsatzzeit
- Einsatzzeiten richten sich nach dem jeweiligen Gewerbezweig und der Anzahl der Beschäftigten
6. Sind Sicherheitsfachkräfte Haftungspflichtig?
- Haftungen gegenüber dem Unternehmer
- strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung für Fahrlässigkeit kann erfolgen
7. Welche berufliche Voraussetzung wird an Sicherheitsfachkräfte gestellt?
- mindestens zweijährige Tätigkeit als Sicherheitsingenieur,
Sicherheitsmeister oder anerkannter Techniker in dieser
Tätigkeit und erfolgreich abgeschlossener
staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher Ausbildungslehrgang
8. Mit wem arbeitet die Sicherheitsfachkraft zusammen?
- mit dem Unternehmer und allen anderen Vorgesetzten (Schichtführer, Meister, Vorarbeiter, Lehrausbilder usw.)
- feste Zusammenarbeit mit allen Sicherheitsfachbeauftragten,
Ersthelfern, Brandschutz-verantwortlichen und Gefahrgutbeauftragten
sowie Betriebsarzt und
Betriebsrat - Koordination der Zusammenarbeit im Betriebssicherheitsaktiv
9. Können Sicherheitsfachkräfte auch Prüfungen von Anlagen und Geräten ausführen?
- sofern die Sicherheitsfachkraft ihre Sachkunde auf verschiedenen Gebieten nachweisen kann
- entscheidend ist jedoch immer die Beauftragung durch den Unternehmer
10. Gibt es andere Alternativen zu den Sicherheitsfachkräften?
- einige Berufsgenossenschaften bieten Ausbildung für Unternehmer an
- Beauftragung einer hauptberuflichen Sicherheitsfachkraft ist unabdingbar um alle Forderungen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes zu erfüllen

