
Sander erklärts
Staplerschein in der Tasche – und jetzt einfach losfahren?
„Staplerschein und Fahrauftrag, bitte!“ Moment mal: Fahrauftrag? Reicht der Staplerschein nicht? Genau hier gibt es in vielen Unternehmen noch Fragezeichen. Denn wer einen Gabelstapler fahren möchte, braucht in der Regel mehr als nur den sogenannten Staplerschein. Je nachdem, wo der Stapler eingesetzt wird, kommen unterschiedliche Voraussetzungen dazu. Wir schauen uns an, was Staplerfahrer wirklich brauchen – und warum der Staplerschein allein noch keine freie Fahrt bedeutet.
Was ist der Staplerschein überhaupt?


Was ist der Staplerschein überhaupt?
Warum brauche ich trotzdem einen Fahrauftrag?
Weil Qualifikation und Beauftragung zwei unterschiedliche Dinge sind.
Wer einen Staplerschein besitzt, hat die notwendige Ausbildung absolviert. Bevor die Person einen Gabelstapler im Unternehmen selbstständig fahren darf, muss sie zusätzlich vom Arbeitgeber dafür beauftragt werden.
Bei Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist diese Beauftragung nach § 7 DGUV Vorschrift 68 schriftlich erforderlich. Die aktuelle TRBS 1116 sieht ebenfalls eine nachvollziehbare Dokumentation der Beauftragung vor.
Oder noch einfacher:
Der Staplerschein bestätigt, dass Sie es können.
Der Fahrauftrag bestätigt, dass Sie es im jeweiligen Unternehmen auch dürfen.
Muss der Fahrauftrag wirklich schriftlich sein?
Was muss der Arbeitgeber vor der Beauftragung beachten?
Dazu gehören z-B.:
enge Fahrwege
Fußgängerverkehr
Rampen und Steigungen
unterschiedliche Staplertypen
spezielle Anbaugeräte
besondere Lasten oder Einsatzbedingungen
Gilt mein Staplerschein auch beim Arbeitgeberwechsel?
Was ist mit anderen Flurförderzeugen?
Was braucht ein Staplerfahrer?
Der Fahrer muss entsprechend ausgebildet und befähigt sein.2. Einweisung & Unterweisung
Er muss mit dem konkreten Fahrzeug und den Bedingungen im Betrieb vertraut sein.3. Beauftragung
Der Arbeitgeber muss ihn zum selbstständigen Fahren beauftragen und das dokumentieren.
Häufige Fragen
Am einfachsten lässt sich der Unterschied so merken:Staplerschein:
Er weist die Qualifikation zum sicheren Bedienen des Gabelstaplers nach.Fahrauftrag:
Er ist die betriebliche Erlaubnis des Unternehmens, den Stapler selbstständig zu führen.Führerschein:
Er kann zusätzlich erforderlich werden, wenn der Stapler im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist. Welche Fahrerlaubnis benötigt wird, hängt unter anderem von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und dem konkreten Fahrzeug ab.Diese drei Dinge erfüllen also völlig unterschiedliche Funktionen.
Noch offene Fragen?
Wir unterstützen Unternehmen rund um die sichere Bedienung von Flurförderzeugen – von der Qualifizierung über die betriebliche Unterweisung bis zu Schulungen für unterschiedliche Fahrzeugtypen.




