Hubarbeitsbühne sicher bedienen

Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 für Teleskop-, Scheren- und Fahrzeugbühnen — Theorie, Praxis und Prüfung an einem Tag in Chemnitz oder bei Ihnen im Betrieb

Termine & Anmeldung
Stapler-Flotte in einer modernen Lagerhalle
Nächster freier Termin02.10.202608:00–17:00 Uhrnoch 10 Plätze frei

Ausbildung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener der Klassen A und B

Auf die Hubarbeitsbühne darf nur, wer ausgebildet ist. Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 dauert bei uns einen Tag und deckt Teleskopbühnen, Scherenbühnen und Fahrzeugbühnen ab: Theorie am Vormittag, Praxis an der Bühne am Nachmittag, geprüft wird in beiden Teilen. Danach hat Ihr Mitarbeiter Urkunde und Befähigungsnachweis in der Hand und Sie die Grundlage für die schriftliche Beauftragung.
Asuman Emir
Ihr AnsprechpartnerAsuman EmirOrganisation Fahrerschulung

Schulungsinhalt:

Aufgaben und Pflichten des Bedieners — was der Betrieb mit der Beauftragung überträgt, wofür der Bediener geradesteht und wann er die Arbeit einstellen muss.

Technischer Aufbau und Physik — Teleskopbühne, Scherenbühne und Fahrzeugbühne im Vergleich: unterschiedliche Reichweiten, unterschiedliche Kippgefahren, unterschiedliche Bedienung.

Aufstellen und in Betrieb nehmen — Untergrund beurteilen, richtig abstützen und die vorgeschriebenen Prüfungen durchgehen, bevor jemand in den Korb steigt.

Einsatz der Arbeitsbühne — sicher arbeiten in der Höhe, im Freien wie in der Halle, mit Blick auf Windlast, Verkehrswege und Freileitungen.

Persönliche Schutzausrüstung — den Sicherheitsgurt anlegen, richtig einhängen und vor jedem Einsatz prüfen. Der falsch gewählte Anschlagpunkt ist der häufigste Fehler.

Schriftliche und praktische Prüfung — beide Teile am selben Tag, danach Urkunde und Befähigungsnachweis für Ihre Unterlagen.

Schulungsort:

Betriebsteil Am Erlenwald 9, 09128 Chemnitz

nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort

Kosten pro Teilnehmer:

230,00 € zzgl. MwSt.

Ablauf

  1. 1

    Anmelden

    Termin wählen, Teilnehmer melden. Mit geeigneter Bühne auch bei Ihnen vor Ort.

  2. 2

    Vormittag: Theorie

    Aufbau, Physik und die Besonderheiten der einzelnen Bühnentypen.

  3. 3

    Nachmittag: Praxis

    Aufstellen, in Betrieb nehmen und arbeiten an der Bühne.

  4. 4

    Urkunde und Befähigungsnachweis

    Nach bestandener schriftlicher und praktischer Prüfung.

Informationen für Teilnehmer

Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Jugendliche ab 16 dürfen im Rahmen ihrer Berufsausbildung mitmachen, wenn sie dabei beaufsichtigt werden — geregelt in DGUV Vorschrift 68.

Arbeitsschutzschuhe sind für den praktischen Teil vorgeschrieben. Wetterfeste Kleidung empfehlen wir dazu.

Der Umgang mit dem Auffanggurt gehört zur Ausbildung: anlegen, richtig einhängen, vor dem Einsatz prüfen. Wenn in Ihrem Betrieb eigene Gurte im Einsatz sind, bringen Sie sie mit — dann üben Ihre Mitarbeiter mit der Ausrüstung, die sie später tragen.

Die Ausbildung findet auf Deutsch statt, Sie sollten die Inhalte lesen und verstehen können. Die schriftliche Prüfung bieten wir zusätzlich auf Englisch und Tschechisch an — sagen Sie uns das bei der Anmeldung, dann legen wir die Unterlagen bereit.

Eine Anmeldung vorab ist Pflicht, spontan dazukommen geht nicht. Wir brauchen Ihre Daten rechtzeitig für Urkunde und Fahrausweis; kurzfristige Plätze klären Sie am besten telefonisch.

Der Lehrgang läuft von 8:00 bis etwa 17:00 Uhr, Pausen inklusive. Planen Sie den Nachmittag nicht zu knapp — die Fahrprüfung liegt am Ende und endet je nach Gruppengröße unterschiedlich.

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, kann nicht teilnehmen. Das gilt auch für Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen: im Zweifel vorher kurz mit dem Arzt sprechen.

Jährliche Unterweisung

Der Staplerschein läuft nicht ab, die Unterweisungspflicht besteht trotzdem weiter. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss jeder Fahrer mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Das übernehmen wir — auf Wunsch direkt bei Ihnen im Betrieb, an einem Termin für alle Fahrer.

Häufige Fragen

Ja. DGUV-Regel 100-500 Abschnitt 2.10 „Betreiben von Hebebühnen" verlangt, dass Hubarbeitsbühnen nur von Personen bedient werden, die dafür ausgebildet und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind. Wie diese Ausbildung aussieht, beschreibt DGUV Grundsatz 308-008.