Kranschein in einem Tag

Ausbildung zum Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 für Brücken- und Portalkrane — Theorie, Praxis und Prüfung an einem Tag in Chemnitz oder bei Ihnen im Betrieb

Termine & Anmeldung
Stapler-Flotte in einer modernen Lagerhalle
Nächster freier Termin12.10.202608:00–17:00 Uhrnur noch 2 Plätze frei

Ausbildung zum Kranführer für flurbediente Brücken- und Portalkrane, sowie für Schwenkkrane

An den Kran darf nur, wer ausgebildet ist. Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 dauert bei uns einen Tag und deckt Brücken- und Portalkrane ab: Aufbau und Betrieb, Anschlagmittel, die Prüfungen vor dem Einsatz. Danach hat Ihr Mitarbeiter Urkunde und Kranschein in der Hand und Sie die Grundlage für die schriftliche Beauftragung.
Asuman Emir
Ihr AnsprechpartnerAsuman EmirOrganisation Fahrerschulung

Schulungsinhalt:

Aufgaben und Pflichten des Kranführers — was der Betrieb mit der Beauftragung überträgt, wofür der Kranführer geradesteht und wann er den Betrieb einstellen muss.

Physikalischer Aufbau und Besonderheiten der Krane — Lastaufnahme, Standsicherheit und das Pendeln der Last, das jede Bewegung am Haken beeinflusst.

Kranaufbau — die einzelnen Baugruppen und ihre Funktion, von der Laufkatze über das Hubwerk bis zu Endschaltern und Sicherheitseinrichtungen.

Kranbetrieb in der Praxis — anschlagen, heben, verfahren und absetzen, mit sauberer Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger.

Anschlagmittel — Arten, Aufbau, Auswahl und richtiger Einsatz: Seile, Ketten und Rundschlingen, jedes mit eigener Tragfähigkeit und eigenen Grenzen.

Prüfung von Kranen und Anschlagmitteln — was Sie vor dem Einsatz kontrollieren und woran Sie erkennen, dass ein Anschlagmittel ausgemustert gehört.

Schriftliche Prüfung — am Ende des Lehrgangstags, danach Urkunde und Kranschein für Ihre Unterlagen.

Schulungsort:

Schulungscenter F.-O.-Schimmel-Straße 4, 09120 Chemnitz

nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort

Kosten pro Teilnehmer:

215,00 € zzgl. MwSt.

Ablauf

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    Anmelden

    Termin auswählen, Teilnehmer melden. Bei mehreren Kranführern stimmen wir einen eigenen Termin ab.

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    Vormittag: Theorie

    Aufbau, Physik, Anschlagmittel und die rechtliche Seite.

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    Nachmittag: Praxis

    Kranbetrieb am Gerät: anschlagen, heben, verfahren, absetzen.

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    Urkunde und Befähigungsnachweis

    Urkunde und Kranschein direkt im Anschluss. Damit können Sie Ihren Mitarbeiter schriftlich beauftragen.

Informationen für Teilnehmer

Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Jugendliche ab 16 dürfen im Rahmen ihrer Berufsausbildung mitmachen, wenn sie dabei beaufsichtigt werden — geregelt in DGUV Vorschrift 68.

Sicherheitsschuhe sind für den praktischen Teil vorgeschrieben. Wetterfeste Kleidung empfehlen wir dazu.

Anschlagmittel gehören fest zur Ausbildung: welche Arten es gibt, wie sie aufgebaut sind, wie sie eingesetzt und geprüft werden. Wenn in Ihrem Betrieb eigene Ketten, Gurte oder Seile im Einsatz sind, bringen Sie sie mit — dann üben Ihre Mitarbeiter mit der Ausrüstung, die sie später anschlagen.

Die Ausbildung findet auf Deutsch statt, Sie sollten die Inhalte lesen und verstehen können. Die schriftliche Prüfung bieten wir zusätzlich auf Englisch und Tschechisch an — sagen Sie uns das bei der Anmeldung, dann legen wir die Unterlagen bereit.

Eine Anmeldung vorab ist Pflicht, spontan dazukommen geht nicht. Wir brauchen Ihre Daten rechtzeitig für Urkunde und Fahrausweis; kurzfristige Plätze klären Sie am besten telefonisch.

Der Lehrgang läuft von 8:00 bis etwa 17:00 Uhr, Pausen inklusive. Wann genau Schluss ist, hängt von der Gruppengröße ab.

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, kann nicht teilnehmen. Das gilt auch für Medikamente, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen: im Zweifel vorher kurz mit dem Arzt sprechen.

Jährliche Unterweisung

Der Kranschein läuft nicht ab, die Unterweisungspflicht besteht trotzdem weiter. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss jeder Kranführer mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Das übernehmen wir — in unserer Schulungsstätte oder direkt bei Ihnen im Betrieb, an einem Termin für alle Kranführer.

Häufige Fragen

Ja. DGUV Vorschrift 52 „Krane" verlangt, dass Krane nur von Personen geführt werden, die dafür ausgebildet und geeignet sind und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden. Wie Ausbildung und Befähigungsnachweis aussehen, beschreibt DGUV Grundsatz 309-003.