Teleskopstapler mit Arbeitskorb

Zusatzqualifizierung Stufe 2B nach DGUV Grundsatz 308-009 für Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen — Arbeitsbühnenbetrieb, persönliche Schutzausrüstung und Prüfung an einem Tag in Chemnitz oder bei Ihnen im Betrieb

Termine & Anmeldung
Stapler-Flotte in einer modernen Lagerhalle
Nächster freier TerminAktuell kein Termin mit freien Plätzen — gern auf Anfrage.

Zusatzqualifizierung Teleskopstapler im Einsatz als Hubarbeitsbühne (Stufe 2B)

Sobald ein Mensch im Korb steht, gelten andere Regeln. Beim Kranbetrieb hängt eine Last am Haken — hier steht eine Person in der Höhe, gesichert am vorgesehenen Anschlagpunkt, auf einem Gerät, das vorher standsicher aufgestellt und geprüft wurde. Die Zusatzqualifizierung Stufe 2B nach DGUV Grundsatz 308-009 deckt genau diesen Betrieb ab: Aufbau und Funktion der Arbeitsbühne, Aufstellung und Inbetriebnahme, die Prüfungen vor dem Einsatz, der Umgang mit dem Sicherheitsgurt. Geprüft wird schriftlich und praktisch; den Nachweis gibt es am selben Tag.
Asuman Emir
Ihr AnsprechpartnerAsuman EmirOrganisation Fahrerschulung

Schulungsinhalt:

Aufgaben und Pflichten beim Einsatz mit Arbeitskorb — was gegenüber Stufe 1 hinzukommt, sobald Personen mit dem Gerät gehoben werden.

Personenaufnahmemittel am Teleskopstapler — Zulassung, Anbau und die vorgeschriebene Prüfung, bevor der erste Mitarbeiter in den Korb steigt.

Aufstellen und in Betrieb nehmen — Untergrund, Abstützung und Sicherheitsabstände zu Bauteilen, Verkehrswegen und Freileitungen.

Arbeiten aus dem Korb — Verständigung zwischen Bediener und Korbbesatzung, feste Handzeichen und klare Zuständigkeiten während des Hubs.

Persönliche Schutzausrüstung — den Sicherheitsgurt anlegen, richtig einhängen und vor jedem Einsatz prüfen. Der falsch gewählte Anschlagpunkt ist der häufigste Fehler.

Notablass und Verhalten bei Störungen — wie die Besatzung herunterkommt, wenn die Steuerung ausfällt, und wer dafür am Boden bereitstehen muss.

Schriftliche und praktische Prüfung — beide Teile am Lehrgangstag, danach Urkunde und Befähigungsnachweis.

Schulungsort:

Betriebsteil Am Erlenwald 9, 09128 Chemnitz

nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort — geeignete Maschine mit freigegebenem Arbeitskorb vorausgesetzt

Kosten pro Teilnehmer:

350,00 € zzgl. MwSt.

Ablauf

  1. 1

    Anmelden

    Termin wählen. Voraussetzung ist die abgeschlossene Stufe 1.

  2. 2

    Theorie

    Personenaufnahmemittel am Teleskopstapler: Zulassung, Anbau, Prüfung.

  3. 3

    Praxis

    Arbeiten aus dem Korb, Notablass üben, dann die Prüfung.

  4. 4

    Prüfung, Urkunde und Befähigungsnachweis

    Nach bestandener schriftlicher und praktischer Prüfung.

Informationen für Teilnehmer

Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Jugendliche ab 16 dürfen im Rahmen ihrer Berufsausbildung mitmachen, wenn sie dabei beaufsichtigt werden — geregelt in DGUV Vorschrift 68.

Sicherheitsschuhe sind für den praktischen Teil vorgeschrieben. Wetterfeste Kleidung empfehlen wir dazu.

Sagen Sie uns bei der Anmeldung, welche Maschine und welcher Arbeitskorb bei Ihnen im Einsatz sind. Personen dürfen nur mit einem Anbaugerät gehoben werden, das für die konkrete Maschine vorgesehen und freigegeben ist — im praktischen Teil arbeiten wir mit genau dieser Kombination.

Die Ausbildung findet auf Deutsch statt, Sie sollten die Inhalte lesen und verstehen können. Die schriftliche Prüfung bieten wir zusätzlich auf Englisch und Tschechisch an — sagen Sie uns das bei der Anmeldung, dann legen wir die Unterlagen bereit.

Eine Anmeldung vorab ist Pflicht, spontan dazukommen geht nicht. Wir brauchen Ihre Daten rechtzeitig für Urkunde und Fahrausweis; kurzfristige Plätze klären Sie am besten telefonisch.

Der Lehrgang läuft von 8:00 bis etwa 16:00 Uhr, Pausen inklusive. Wann genau Schluss ist, hängt von der Gruppengröße ab — im praktischen Teil hebt jeder Teilnehmer selbst.

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, kann nicht teilnehmen. Das gilt auch für Medikamente, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen: im Zweifel vorher kurz mit dem Arzt sprechen.

Jährliche Unterweisung

Einmal im Jahr muss jeder Bediener unterwiesen werden — so steht es in § 4 DGUV Vorschrift 1, und daran ändert der Befähigungsnachweis nichts, der selbst nicht abläuft. Wir fassen das in einem Termin für alle Stufen zusammen, die Ihre Fahrer haben: bei uns in der Schulungsstätte oder direkt in Ihrem Betrieb.

Häufige Fragen

Nein. Der Hubarbeitsbühnen-Schein läuft über DGUV Grundsatz 308-008 und gilt für Teleskop-, Scheren- und Fahrzeugbühnen. Stufe 2B gehört zum Teleskopstapler und deckt den Arbeitsbühnenbetrieb an dieser Maschine ab — Grundsatz 308-009. Wer beides einsetzt, braucht beide Nachweise.