Zusatzausbildung in einem halben Tag

Nach DGUV Grundsatz 308-001 für Schubmaststapler, Vierwegestapler und Hochkommissionierer — Theorie, Praxis und Prüfung an einem Vormittag

Termine & Anmeldung
Zusatzausbildung Staplerfahrer
Nächster freier Termin17.12.202608:00–13:00 Uhrnoch 7 Plätze frei

Zusatzausbildung zum Staplerfahrer

Der Staplerschein aus der Grundausbildung gilt für den Frontstapler. Wer auf ein anderes Gerät wechselt — Schubmaststapler, Vierwegestapler oder Hochkommissionierer —, braucht die Zusatzausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001. Die dauert bei uns ca. 5 Stunden: Theorie, Praxis am Gerät und Prüfung an einem Vormittag. Danach steht das neue Fahrzeug im Staplerschein Ihres Mitarbeiters, dazu gibt es eine eigene Urkunde.
Asuman Emir
Ihr AnsprechpartnerAsuman EmirOrganisation Fahrerschulung

Schulungsinhalt:

Physikalische Grundlagen — was sich bei Schubmast-, 4-Wege- und Hochkommissionierstaplern gegenüber dem Frontstapler ändert: anderer Schwerpunkt, anderes Kippverhalten, andere Reaktion auf die Lenkung.

Gesetze, Vorschriften, Normen — wie die Beauftragung für den zusätzlichen Fahrzeugtyp aussieht und was der vorhandene Staplerschein abdeckt und was nicht.

Handhabung von Lasten — aufnehmen, transportieren und absetzen mit dem neuen Gerät, besonders in großer Hubhöhe, wo kleine Bewegungen große Wirkung haben.

Physikalische Eigenschaften des Staplers — Standsicherheit und Kippverhalten des jeweiligen Typs, und warum das Tragfähigkeitsdiagramm mit jedem Meter Hubhöhe strenger wird.

Gefahrenhinweise — die typischen Fehler beim Umstieg auf einen anderen Staplertyp, von der falsch eingeschätzten Resttragfähigkeit bis zum vergessenen Schubmastweg.

Tägliche Überprüfung vor dem Einsatz — worauf beim neuen Fahrzeug besonders zu achten ist, etwa an Hubgerüst, Schubschlitten und Batterieverriegelung.

Praktische Übungen — Fahren und Stapeln am Gerät, bis der Umgang sitzt, danach die Abschlussprüfung und der Eintrag in den vorhandenen Staplerschein.

Schulungsort:

Schulungscenter F.-O.-Schimmel-Straße 4, 09120 Chemnitz

nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort

Kosten pro Teilnehmer:

900,00 € zzgl. MwSt. als Gruppenpreis (bis 8 Teilnehmer)

150,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer bei Einzelanmeldung

Ablauf

AnmeldenTheoriePraxisEintrag und Urkunde
  1. 01

    Anmelden

    Termin auswählen, Teilnehmer melden und dazusagen, für welches Gerät ausgebildet wird. Bei mehreren Fahrern stimmen wir einen eigenen Termin mit Ihnen ab.

    Anmelden
  2. 02

    Theorie

    Was am neuen Fahrzeugtyp anders ist: Physik, Vorschriften, typische Gefahren.

    Theorie
  3. 03

    Praxis

    Fahren und Stapeln am Gerät, anschließend die Abschlussprüfung.

    Praxis
  4. 04

    Eintrag und Urkunde

    Das neue Fahrzeug wird in den bestehenden Staplerschein eingetragen, dazu gibt es eine eigene Urkunde. Damit können Sie Ihren Mitarbeiter für das Gerät schriftlich beauftragen.

    Eintrag und Urkunde

Informationen für Teilnehmer

Voraussetzung ist ein gültiger Staplerschein aus der Grundausbildung — die Zusatzausbildung baut darauf auf und wiederholt die Grundlagen nur kurz.

Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist; für Jugendliche ab 16 in der Berufsausbildung gelten die Ausnahmen der DGUV Vorschrift 68.

Sagen Sie bei der Anmeldung, für welches Gerät ausgebildet werden soll. Schubmaststapler, Vierwegestapler und Hochkommissionierer unterscheiden sich in Bedienung und Fahrverhalten deutlich — der praktische Teil richtet sich nach Ihrem Fahrzeug.

Bringen Sie Arbeitsschutzschuhe und wettergerechte Kleidung mit. Der praktische Teil findet am Gerät statt und läuft auch bei Regen oder Kälte.

Die Ausbildung findet auf Deutsch statt, Sie sollten die Inhalte lesen und verstehen können. Die schriftliche Prüfung bieten wir zusätzlich auf Englisch und Tschechisch an — sagen Sie uns das bei der Anmeldung, dann legen wir die Unterlagen bereit.

Eine Anmeldung vorab ist Pflicht, spontan dazukommen geht nicht. Wir brauchen Ihre Daten rechtzeitig für den Eintrag im Staplerschein und die Urkunde; kurzfristige Termine klären Sie am besten telefonisch.

Der Lehrgang läuft von 8:00 bis etwa 13:00 Uhr, Pausen inklusive. Wann genau Schluss ist, hängt von der Gruppengröße ab — jeder Teilnehmer fährt und prüft einzeln.

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, kann nicht teilnehmen. Das gilt auch für Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen: im Zweifel vorher kurz mit dem Arzt sprechen.

Jährliche Unterweisung

Der Staplerschein läuft nicht ab, die Unterweisungspflicht besteht trotzdem weiter. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss jeder Fahrer mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Das übernehmen wir — auf Wunsch direkt bei Ihnen im Betrieb, an einem Termin für alle Fahrer und alle Geräte.

Häufige Fragen

Der Staplerschein aus der Grundausbildung wird auf dem Frontstapler erworben. Schubmaststapler, Vierwegestapler und Hochkommissionierer fahren, lenken und heben anders — dafür sieht DGUV Grundsatz 308-001 die Zusatzausbildung der Stufe 2 vor. Der Grundschein bleibt gültig, das neue Gerät kommt dazu.