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Hochregalstapler, Seitenstapler, Schlepper oder Schubmaststapler

Zusatzausbildung Staplerfahrer (Stufe 2)
Sander Gabelstapler Fahrschule

Staplerschein (Stufe 2) Zusatzausbildung

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bereits im Besitz eines Gabelstaplerscheins für Frontstapler sind, aber Schubmaststapler (auch als "Schubi" bekannt) bedienen möchten, ist eine zusätzliche Schulung für diese speziellen Flurförderzeuge erforderlich. Unsere Schulung deckt den Umgang mit spezifischen Flurförderfahrzeugen ab. (z.B. Schubmaststapler)

Zusatzausbildung entsprechend

DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) Ausbildung für andere Flurförderzeuge (z.B.: Schubmaststapler, 4-Wege-Stapler, Hochkommissionier, Container-Stapler)

0,5-Tageslehrgang

Schulungsinhalt:

Schulungsinhalt der theoretischen und praktischen Ausbildung:

  • physikalische Grundlagen
  • Gesetze, Vorschriften, Normen
  • Handhabung von Lasten
  • Physikalische Eigenschaften von Staplern
  • Gefahrenhinweise
  • Einführung und tägliche Überprüfung vor dem Einsatz
  • Praktische Übungen zum Fahren und Stapeln
  • Abschlussprüfung

Schulungsort:

  • nach Absprache auch bei Ihnen vor Ort

Kosten Staplerschein (Stufe 2)

  • 850,00 € zzgl. MwSt. für die Zusatzausbildung vor Ort (max. 8 Teilnehmer)

Informationen für Teilnehmer:

  • Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen.
  • Der Lehrgang findet in der Zeit von 8:00 bis ca. 13:00 Uhr statt.
  • Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre. Sollte ein Teilnehmer unter 18 Jahre sein, so kann ein Lehrgangsbesuch erfolgen, entsprechend der Unfallverhütungsvor­schrift DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge (ehemals BGV D 27).
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist.
  • Bei Verstoß wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Arbeitgeber informiert.
  • Für die praktische Ausbildung sind wetterentsprechende Kleidung sowie festes Schuhwerk aus Arbeitsschutzgründen zwingend erforderlich, da die Ausbildung teilweise im Freien durchgeführt wird.

Bitte beachten Sie, dass alle Lehrgänge ausschließlich in deutscher Sprache gehalten werden können. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzung. Die schriftliche Prüfung kann auf Wunsch auch in Englisch und Tschechisch absolviert werden.

Diese Qualifizierung wird in den vorhandenen Staplerschein eingetragen und jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine Urkunde zum Nachweis.

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich. Sprechen Sie uns an!

Schulung spezieller Flurförderzeuge

Die Einsatzbereiche von Flurförderzeugen sind vielfältig. Neben dem weit verbreiteten Gabelstapler gibt es verschiedene spezielle Bauarten. Schulungen für Mitgänger-Fahrzeuge (z. B. Hochhubwagen) oder Schubmaststapler führen wir auf Anfrage in Ihrem Unternehmen durch (Voraussetzung ist ein geeignetes Gerät vor Ort). Sprechen Sie uns an!

Jährliche Unterweisung

Mit gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Sie als Unternehmer immer auf der sicheren Seite. Einerseits ist vom Gesetzgeber eine jährliche Unterweisung vorgeschrieben, andererseits profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von einem Maximum an Sicherheit.

Bei der jährlichen Unterweisung wird das Wissen im Umgang mit Flurförderzeugen aufgefrischt und aktualisiert. Gut ausgebildete Fahrer arbeiten umsichtiger und effektiver. Sie erkennen Gefahren rechtzeitig und verursachen weniger Unfälle. Das senkt die Kosten für Personalausfall, Beschädigung von Waren und Betriebsausstattung.

Jährliche Unterweisungen führen wir in unserem Schulungscenter oder bei Ihnen vor Ort durch. Gern bieten wir Ihnen Termine an und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

Staplerschulung bei Sander Fördertechnik

Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Warum ist ein Flurförderzeugschein nötig um Gabelstapler bedienen zu dürfen?

Rechtliche Grundlage bilden die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

  • die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" im Allgemeinen (bisher BGV D 27)
  • § 7, DGUV Vorschrift 68 „Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen" (bisher BGV D 27)

2. Wer darf Gabelstapler bedienen?

  • Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind
  • Personen, die für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
  • Personen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag zur Bedienung erhalten haben

3. Muss außer dem Flurförderzeugführerschein eine weitere Fahrerlaubniss nachgewiesen werden?

Nur wenn das Gerät im öffentlichen Verkehr fährt.

4. Was ist beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum zu beachten?

  • Der Einsatz muss bei der zuständigen Behörde, z. B. dem Regierungspräsidium, angezeigt und genehmigt werden.
  • Die Behörde fordert eventuell technische Aus- und Nachrüstungen.
  • Der Flurförderzeugschein, die schriftliche Beauftragung und die Fahrererlaubnis ist mitzuführen.

5. Benötigen Bediener von handgeführten Flurförderzeugen einen Flurförderzeugschein?

  • Es wird kein Flurförderzeugschein benötigt.
  • Jedoch ist eine schriftlich dokumentierte Einweisung, bestehend aus theoretischen und praktischen Teil, für das Bedienen Voraussetzung.

6. Gibt es beim Einsatz von weiblichen Beschäftigten zusätzliche Forderungen?

  • Die Bedingungen des § 7, DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D 27) gelten für Frauen und Männer gleicher Maßen.
  • Veränderungen ergeben sich nur im Rahmen einer Schwangerschaft.

7. Dürfen Jugendliche im Rahmen ihrer Ausbildung Stapler fahren?

  • Unter Aufsicht dürfen Jugendliche ab 16 Jahren, die erfolgreich bestandene Fahrerausbildung vorausgesetzt, Stapler fahren. (Ausnahmeregel in der Durchführungsbestimmung zum § 7, DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D 27))

8. Gelten die Fahrausweise und Hebezeugführerpässe aus DDR-Zeiten noch?

  • Diese alten Ausweise werden oftmals nicht mehr anerkannt.
  • Empfehlung: Staplerschein nach neusten Normen und Vorschriften neu ablegen

9. Wer darf Flurförderzeugführer ausbilden? Was ist die Grundlage der Ausbildung?

Wer mit welchen Voraussetzungen Flurförderzeugführer ausbilden darf, den Inhalt sowie die Themen und den Ablauf der Ausbildung regelt der DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand". (bisher beruflicher Grundsatz BGG 925)

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

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Organisation Fahrerschulung

Dagmar Fiedler

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